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   BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20   

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https://dejure.org/2022,5125
BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20 (https://dejure.org/2022,5125)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2022 - 7 ABR 29/20 (https://dejure.org/2022,5125)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 (https://dejure.org/2022,5125)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 19 BetrVG, § ... 21 Satz 1 BetrVG, § 21 Satz 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 BetrVG, §§ 187 ff. BGB, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 Abs. 3 WO; Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WO

  • rewis.io

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratswahl - Anfechtung - schriftliche Stimmabgabe - räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen unzulässiger Anordnung schriftlicher Stimmabgabe

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die angeordnete schriftliche Stimmabgabe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Betriebsratswahlen - wann sind sie zulässig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Volkswagen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Briefwahl - Betriebsratswahl bei VW Nutzfahrzeuge unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam - Voraussetzung für schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten nicht erfüllt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; schriftliche Stimmabgabe; räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; schriftliche Stimmabgabe; räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 Abs. 3 WO ; Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WO

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1062
  • DB 2022, 2036
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Danach ist die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe für bestimmte Betriebsbereiche nicht in das Ermessen des Wahlvorstands gestellt, sondern nur für solche zum Wahlbetrieb gehörenden Betriebsteile oder Kleinstbetriebe zulässig, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind (allg. Ansicht, vgl. Richardi/Forst BetrVG 17. Aufl. § 24 WO Rn. 7; Jacobs GK-BetrVG 12. Aufl. Anh. 1 WO § 24 Rn. 2, 13; HaKo-BetrVG/Sachadae 6. Aufl. WO § 24 Rn. 9; zur Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 WO insgesamt Fitting BetrVG 31. Aufl. § 24 WO Rn. 2; vgl. zu § 26 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 1. Januar 1964 - WO 1964 - für die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe zu der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161) .

    Das verdeutlicht, dass bei der Wahl des Betriebsrats die Briefwahl insgesamt - also auch bezogen auf Abs. 3 von § 24 WO - nur unter strikter Bindung an die näher festgelegten Maßgaben zulässig ist (ähnlich BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161) .

    Damit sollen auch Wahlmanipulationen möglichst geringgehalten bzw. ausgeschlossen werden (vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161) .

    (2) Bei § 24 Abs. 3 WO handelt es sich in diesem Verständnis um eine wesentliche Wahlvorschrift über das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (Richardi/Forst BetrVG 17. Aufl. § 24 WO Rn. 18; vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161) .

    Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161) .

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Der Grundsatz der geheimen Wahl ist insbesondere durch das Verfahren über die Stimmabgabe, den Wahlvorgang und die Stimmauszählung in §§ 11 ff. WO formalisiert und unabdingbar ausgestaltet (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 20 mwN) .

    Bei der schriftlichen Stimmabgabe ist es dem Wählenden zwar dadurch selbst aufgegeben, für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses Sorge zu tragen, indem er nach § 25 Satz 1 Nr. 1 WO verpflichtet ist, den Stimmzettel unbeobachtet persönlich zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag einzulegen (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - aaO; vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 31) .

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24 jew. mwN) .

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Wahlvorstand auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO für bestimmte Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe die schriftliche Stimmabgabe beschließen durfte, ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Landesarbeitsgericht diesen Begriff verkannt hat, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat (vgl. zum Begriff der räumlich weiten Entfernung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Wahlvorstand auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO für bestimmte Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe die schriftliche Stimmabgabe beschließen durfte, ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Landesarbeitsgericht diesen Begriff verkannt hat, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat (vgl. zum Begriff der räumlich weiten Entfernung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Hierzu bedarf es der Darlegung, welche weiteren Tatsachen in den Vorinstanzen hätten ermittelt und welche weiteren Beweismittel hätten herangezogen werden können und inwiefern sich dem Beschwerdegericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 122, 293) .
  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24 jew. mwN) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Es ist davon auszugehen, dass der Verordnungsgeber insoweit bewusst von einer konkreten Entfernungsvorgabe abgesehen hat und der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte durch die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ("räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt") Rechnung tragen wollte (vgl. zu einem Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands dazu, welchen Zeitraum er voraussichtlich für die nach § 26 Abs. 1 WO gebotenen Handlungen benötigen wird BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 22) .
  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Nach den vom Landesarbeitsgericht in den Gründen seiner Entscheidung durch eine Bezugnahme auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts weiter getroffenen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von Feststellungen in den Beschlussgründen BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27) sind diese Bereiche nur wenige Meter bzw. wenige Dutzend Meter vom Zaun des Betriebsgeländes M-Straße 74 entfernt; der zum Wahllokal im O-Saal des Hauptbetriebs (Halle 1, Sektor 9) zurückzulegende Weg vom "Neuen Kundencenter" in der Halle 42 ist sogar kürzer als für die auf dem Werksgelände in den Hallen 22, 23, 26, 27 und 28 tätigen Wahlberechtigten.
  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Bei einer auf die Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gestützten Verfahrensrüge muss, sofern mit ihr das Übergehen von Sachvortrag oder eines Beweisantritts beanstandet wird, im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl dargestellt werden, welchen konkreten Sachvortrag das Beschwerdegericht übergangen haben soll, wo der übergangene Vortrag und/oder der Beweisantritt zu finden sein soll (vgl. zum Revisionsverfahren BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 26 mwN) und dass die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Landesarbeitsgericht möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 18. November 2019 - 4 AZR 105/19 - Rn. 18) .
  • BAG, 18.11.2019 - 4 AZR 105/19

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
    Bei einer auf die Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gestützten Verfahrensrüge muss, sofern mit ihr das Übergehen von Sachvortrag oder eines Beweisantritts beanstandet wird, im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl dargestellt werden, welchen konkreten Sachvortrag das Beschwerdegericht übergangen haben soll, wo der übergangene Vortrag und/oder der Beweisantritt zu finden sein soll (vgl. zum Revisionsverfahren BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 26 mwN) und dass die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Landesarbeitsgericht möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 18. November 2019 - 4 AZR 105/19 - Rn. 18) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 59/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses

  • LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19

    Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl gem. § 24 Abs.

  • LAG Köln, 01.12.2023 - 9 TaBV 3/23

    Ein Smiley ist im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl

    Die Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe kommt auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO nur in Betracht, wenn es den Arbeitnehmern nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben (ausführlich BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 24 - 29, juris).

    Vor allem vermögen sie nicht das Fehlen der von § 24 Abs. 3 WO geforderten räumlich weit entfernten Lage zu kompensieren (BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 38, juris).

    (2) Hinzu kommt, dass der Wahlvorstand den aus seiner Sicht hinderlichen Sicherheitsanforderungen und Wegstrecken auf dem Flughafengelände problemlos durch die Einrichtung eines dritten Wahllokals im Betriebsteil T hätte Rechnung tragen können (vgl. zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -‍, Rn. 26, juris).

    Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 43, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

    Ist innerhalb der Anfechtungsfrist ein solcher Sachverhalt vorgetragen worden, sind auch alle später nachgeschobenen Gründe zu prüfen, die die Anfechtbarkeit der Wahl begründen können (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 22; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).

    Die Möglichkeit der Briefwahl soll gerade nicht im Belieben oder Ermessen des Wahlvorstands stehen, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet sein (vgl. zu § 24 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 24 ff., aaO).

    Für die Frage, ob Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle räumlich weit von dieser entfernt liegen, ist mit Blick auf den Normzweck, den Arbeitnehmern die Beteiligung an der Wahl zu erleichtern, darauf abzustellen, ob es den Arbeitnehmern zumutbar ist, in der Hauptdienststelle ihre Stimme persönlich abzugeben (vgl. zu § 24 Abs. 3 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 36, aaO; LAG Hamm 05. August 2011 - 10 TaBV 13/11 - Rn. 77; LAG Niedersachsen 09. März 2011 - 17 TaBV 41/10 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris; Wiese / Kreutz / Oetker / Raab / Weber / Franzen / Gutzeit / Jacobs / Schubert, GK-BetrVG - Kommentar, 12. Auflage 2022, § 24 WO, Rn. 13).

    Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. insgesamt BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43, aaO).

    Auch wenn dies so gewesen sein sollte, kann nicht festgestellt werden, dass bei unterbliebener Beschlussfassung über die schriftliche Stimmabgabe kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre, denn die Wähler hätten in diesem Fall ausschließlich die Möglichkeit der Urnenwahl wahrgenommen, so dass nicht auszuschließen ist, dass sie bei (späterer) persönlicher Stimmabgabe am Wahltag anders gewählt hätten (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 44, aaO).

  • LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 TaBV 22/22

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat -

    Vorliegend hat auch die Beschwerdekammer keine Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen Filialen, für die obligatorische Briefwahl angeordnet war, räumlich nicht so weit entfernt von der Zentrale in W. gelegen wären, dass es den Arbeitnehmern außerhalb des Hauptbetriebs in W. zumutbar gewesen wäre, ihre Stimme im Hauptbetrieb persönlich abzugeben (vgl. hierzu BAG v. 16.03.2022, 7 ABR 29/20, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).

    Im Übrigen besteht für die Frage, ob die Aufstellung von Urnen oder die Durchführung obligatorischer Briefwahl für kleine Einheiten sachgerecht ist, ein Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands (BAG v. 16.03.2022, a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2023 - 7 ABR 19/22

    Betriebsratswahl - Betriebsbegriff - Zuordnungstarifvertrag - Umstrukturierungen

    Entsprechendes gilt für das Tatbestandsmerkmal der "räumlich weiten Entfernung" iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21; ebenso zu dem in § 24 Abs. 3 WO BetrVG verwendeten wortlautidentischen Begriff BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 34) .
  • LAG Nürnberg, 26.01.2023 - 3 BV 4/22

    Prüfung der Sachgerechtigkeit vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 3

    Vorliegend hat auch die Beschwerdekammer keine Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen Filialen, für die obligatorische Briefwahl angeordnet war, räumlich nicht so weit entfernt von der Zentrale in W. gelegen wären, dass es den Arbeitnehmern außerhalb des Hauptbetriebs in W. zumutbar gewesen wäre, ihre Stimme im Hauptbetrieb persönlich abzugeben (vgl. hierzu BAG v. 16.03.2022, 7 ABR 29/20, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).

    Im Übrigen besteht für die Frage, ob die Aufstellung von Urnen oder die Durchführung obligatorischer Briefwahl für kleine Einheiten sachgerecht ist, ein Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands (BAG v. 16.03.2022, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 07.02.2024 - 8 TaBV 49/23

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Bewerbermangel; Divergenz;

    Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre ( BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 , Rn. 41, NZA 2022, 1062).
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